AGB

1. Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Kunden und Janine Heinz, uniquesign, Am Hungelsberg 25, 54311 Trierweiler / Sirzenich (nachfolgend: „uniquesign“ geschlossenen Verträge, Aufträge, Angebote, durchgeführten Projekte, Leistungen, Lieferungen und sonstige Dienste.

  • uniquesign erbringt vor allem Dienstleistungen aus den Bereichen Online Marketing und Contenterstellung. Hierzu gehören insbesondere Suchmaschinenmarketing, E-Mail Marketing, Social Media Marketing, redaktionelle Tätigkeiten, Controlling und Analyse von Marketingmaßnahmen.
  • Alle im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen, den Leistungsbeschreibungen und den darüber hinaus gesondert getroffenen Vereinbarungen. Es werden keine Leistungen geschuldet, die darüber hinausgehen.
  • Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil, selbst dann, wenn kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.

2. Vertragsschluss & Briefing

  • Allgemeine Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
  • Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot von uniquesign durch den Kunden schriftlich bestätigt und/oder in beiderseitigem Einverständnis mit der Durchführung der Leistungen begonnen wurde.
  • Grundlage für die Arbeit von uniquesign und Vertragsbestandteil sind der Projektvertrag inklusive Anlagen sowie das Briefing des Kunden. Erfolgt ein Briefing mündlich, so erstellt uniquesign über den Inhalt dieses Briefings einen Kontaktbericht. Dieser wird Vertragsbestandteil, sofern der Kunde ihm nicht innerhalb von 2 Tagen widerspricht.
  • Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung ist für die Wahrung der Schriftform im Rahmen der gesamten Vertragsbeziehung eine Erklärung via E-Mail ausreichend. Werden fernmündliche Vereinbarungen getroffen, so sind diese schriftlich zu bestätigen.
  • uniquesign ist dazu berechtigt, bei Ereignissen höherer Gewalt, das Projekt um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

3. Leistungen von uniquesign & Termine

  • uniquesign schuldet die Umsetzung der beauftragten Leistung im Rahmen der Projektbeschreibung und des im Vertrag beschriebenen Leistungsumfangs. Mehrkosten, die durch davon abweichende Wünsche oder Änderungen entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
  • Verbindliche Termine müssen immer schriftlich festgelegt und als verbindlich bezeichnet werden. uniquesign ist stets berechtigt, verbindliche Termine mit entsprechender Begründung (zum Beispiel Krankheit) zu verschieben.

4. Vergütung

  • Vorbehaltlich einer ausdrücklich schriftlichen anderweitigen Vereinbarung sind sämtliche Leistungen von uniquesign kostenpflichtig.
  • Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen.
  • Sämtliche Preise sind Netto zzgl. MwSt.

5. Mitwirkungspflichten & Haftung des Kunden

  • Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wird der Kunde uniquesign alle Informationen und Daten zur Verfügung stellen, die für die Durchführung des Projekts benötigt werden. Die Informationen und Daten werden von uniquesign streng vertraulich behandelt.
  • Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, lückenhaft, missverständlich oder nicht umsetzbar sind, so ist er verpflichtet, uniquesign umgehend darüber und über die ihm erkennbaren Folgen zu informieren.
  • Der Kunde gibt gegenüber uniquesign einen oder mehrere Ansprechpartner sowie deren Stellvertreter, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses entscheidungsbefugt und/oder verantwortlich sind, an.

6. Fälligkeit

  • Sofern nicht abweichend vertraglich geregelt, ist die Vergütung spätestens zum in der Rechnung genannten Zeitpunkt fällig.
  • Wurde eine abnahmefähige Teilleistung erbracht, so ist uniquesign zur Stellung von Zwischenrechnungen befugt.
  • Der jeweilige Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu überweisen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfristen setzt den Kunden auch ohne Zahlungserinnerung in Verzug.
  • Im Falle eines Zahlungsverzugs ist es uniquesign gestattet, 8 %-Punkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank verlangen.
  • Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, so kann uniquesign nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  • Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, außer es handelt sich um Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
  • Ändert der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen, Voraussetzungen für die Leistungserstellung und dergleichen oder bricht diese ab, ist er verpflichtet, uniquesign alle dadurch anfallenden Kosten zu ersetzen sowie uniquesign von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

7.  Neben-, Reise- und Sonderkosten

  • Bei Präsenzmeetings wird dem Kunden der zeitliche Aufwand für die Anfahrt (nur Hinweg) nach dem vereinbarten Stundensatz des jeweiligen Projektes in Rechnung gestellt.
  • Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten Dritter (Fremdkosten), die zur Auftragsdurchführung notwendig sind, nach Ankündigung durch uniquesign zu zahlen. Ebenso werden uniquesign ggf. nötige Vollmachten zur Auftragserteilung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu erteilen. Geht uniquesign hier in Vorleistung, sind diese Kosten, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung und unabhängig von anderen Fälligkeitsregelungen, umgehend zu erstatten.

8. Vertragsdauer, Kündigung

  • Der Vertrag wird für die Dauer des jeweils konkret mit dem Kunden vereinbarten Zeitraums (Vertragslaufzeit) unter Geltung der jeweils mit dem Kunden konkret vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen abgeschlossen. Wurden vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • Kündigungen bedürfen der Schriftform.
  • Nach Beendigung des Vertrags ist uniquesign nicht verpflichtet, Inhalte, Links oder Daten zu speichern oder verfügbar zu halten.
  • Das gegenseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Liegt eine Vertragsverletzung durch den Kunden vor, so steht uniquesign das Recht zu, diesem den Zugang zu bereit gestellten Dienstleistungen und Diensten zu sperren. Nach erfolgter Sperrung oder Kündigung ist es dem Kunden nicht gestattet, einen anderweitigen Zugang zu den Diensten von uniquesign einzurichten.
  • Sämtliche Nutzungsrechte an den von uniquesign bereit gestellten Diensten und deren Zugang, erlöschen nach Beendigung des Vertrags.

9. Nutzungsrechte

  • Konzepte und Strategien, die von uniquesign entwickelt wurden, werden ausschließlich für ein juristisch selbständiges Unternehmen erstellt. Es muss eine gesondert vertragliche Regelung für die Nutzung durch angeschlossene und verbundene Unternehmen getroffen werden.

10. Haftung

  • uniquesign haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet uniquesign nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Eine Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit ist summenmäßig, auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.
  • Der Kunde ist für sämtliche von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit richtet sich nach den Bestimmungen und allgemeinen Gesetzen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Der Kunde trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen. Uniquesign haftet nicht für in Werbemaßnahmen enthaltene Sachaussagen über Leistungen und Produkte des Kunden. Für patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, usw., haftet uniquesign nicht.uniquesign wird von allen Verpflichtungen, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Kunden gegenüber uniquesign geltend macht, freigestellt. Darüber hinaus ist es uniquesign gestattet, die Nutzung entsprechender Inhalte zu verhindern.
  • uniquesign haftet nicht für mangelhafte Leistungen eingeschalteter Fremdunternehmen.
  • Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen Dritte werden von uniquesign an den Kunden abgetreten.
  • Anlässlich der Beschaffenheit des Internets, von Computersystemen, Tablets, Smartphones und sonstigen Endgeräten kann uniquesign keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit bereit gestellter Websites, Online Kampagnen, o.ä. übernehmen.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Webauftritte, Software o.ä. nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei erstellbar sind. Es kann unter Umständen auch vorkommen, dass ein Code nicht von allen Endgeräten fehlerfrei ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. uniquesign kann dies trotz pflichtgemäßer Anstrengungen nicht vollständig ausschließen und folglich keine Haftung übernehmen.
  • uniquesign haftet nicht für den Verlust von Daten und/oder Programmen, wenn vor bzw. nach der Datenübergabe keine Datensicherung durch den Kunden vorgenommen wurde. uniquesign prüft die rechtliche Unbedenklichkeit der vom Kunden vorgeschlagenen Lösungen und Maßnahmen mit der Sorgfalt eines Online Marketing Managers und den juristischen Grundkenntnissen, die üblicherweise von diesem erwartet werden dürfen. uniquesign ist jedoch nicht verpflichtet, Entwürfe und Maßnahmenvorschläge vorher juristisch prüfen zu lassen.

11. Ablehnung

  • Es ist die Pflicht des Kunden, seine Werbung so zu gestalten, dass diese nicht gegen behördliche Bestimmungen, Gesetze, gute Sitten oder Vorschriften des Jungendschutzes verstößt. Zudem darf die Werbung nicht den durch uniquesign übermittelten Vorgaben und Richtlinien widersprechen.
  • Es ist uniquesign vorbehalten, Werbeaufträge, darunter auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Werbeauftrag nicht den oben stehenden Voraussetzungen entspricht, die Veröffentlichung für uniquesgin unzumutbar ist oder die Inhalte des Werbeauftrags in einem Beschwerdeverfahren vom Deutschen Werberat beanstandet wurden. Eine Ablehnung des Auftrags wird uniquesign dem Kunden mitteilen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
  • Es ist uniquesign gestattet, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückzuziehen, sofern der Kunde nachträglich Änderungen an den Inhalten des Werbemittels selbst vorgenommen hat. Dies gilt auch dann, wenn nachträglich Änderungen an Daten vorgenommen wurde, auf die das Werbemittel verweist und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 11.1 erfüllt wurden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.

12. Datenverwendung

  • Personenbezogene Daten werden im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht stets im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, vor allem dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Telemediengesetz. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, wenn dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung für die Weitergabe besteht. Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung sowie Verarbeitung seiner Daten gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung einverstanden.

13. Vertraulichkeit & Referenz

  • Alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden von beiden Parteien stets streng vertraulich behandelt.
  • Es ist dem Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von uniquesign gestattet, uniquesign als Referenz anzugeben.

14. Schlussbestimmungen

  • Im Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder zum Teil unwirksam sind oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was unqiuesign und der Kunde gewollt haben würden, sofern der entsprechende Punkt bedacht worden wäre. Gleiches gilt für Lücken der Vereinbarung.
  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz von uniquesign. Sofern ein Verbraucher beteiligt ist, gilt der allgemeine Gerichtsstand.